Anmeldeanträge

Bitte laden Sie den entsprechenden Anmeldeantrag als PDF-Datei herunter, füllen diesen aus und schicken ihn an: Gemeinschaftsschule Friedrichsort mit gymnasialer Oberstufe, Steenbarg 10, 24159 Kiel

Anmeldeantrag für den 5. Jahrgang

Anmeldeantrag für den 6. bis 10. Jahrgang

 

Für Anmeldungen für die Oberstufe wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Wolff: 0431 / 399023-16 oder wolff@igfsek2.de


 

Nachfolgende Aufnahmekriterien stehen in einer Rangfolge, die dann zur Anwendung kommt, wenn mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze zur Verfügung stehen. (Bezug Erlass MBK vom 21.11.11.-III 14)

Schülerinnen und Schüler aller Leistungsstärken werden gleichmäßig berücksichtigt (2.1). Daraus entstehen 3 Schulart-Kontingente aus den Empfehlungen der Grundschulen ("H-, R-, G-Empfehlung").
Ohne Überprüfung der folgenden Kriterien werden die in 1.3 und 2.3 genannten Härtefälle berücksichtigt.
Kinder mit anerkanntem Förderbedarf werden der H-Quote zugerechnet.

• Bis zu 15% aller Plätze sind der "Aufnahme aus besonderen Gründen" vorbehalten (2.4).
Diese ergeben sich insbesondere aus dem Ganztagsangebot, dem pädagogischen Konzept eines integrativen Unterrichts, der Förderung bei schon erkennbaren Teilleistungsdefiziten, besonderen Begabungen in den Bereichen, die die Profile der Schule ausmachen, oder der Organisationsform einer Gemeinschaftsschule (z. B. mehr Zeit bis zum Abitur).
Die jeweilige Begründung muss sich aus dem Leistungsbild der Grundschule oder weiteren Unterlagen, die einzureichen sind, ergeben.
Der Aufnahmeausschuss prüft alle Fälle individuell und legt in den Schulart-Kontingenten eine Reihenfolge fest.

• Nicht vergebene Plätze in einem Kontingent werden durch die leistungsstärksten Kinder des nachfolgenden Schulart-Kontingents aufgefüllt. (2.1)

• Geschwisterkindern ist aus sozialen Gründen der Vorrang zu geben, um Eltern die Aufteilung ihrer Kinder auf verschiedene Schulen zu ersparen (2.7).

• Um den Kindern unnötige zeitintensive Schulwege zu ersparen, ist in allen Fällen zu überprüfen, ob eine alternative Beschulungsmöglichkeit an einer Gemeinschaftsschule, die günstiger zum Wohnort des Kindes liegt, möglich wäre (2.6).

• Über den gesamten Jahrgang ist eine annähernd gleichmäßige Aufnahme von Jungen und Mädchen zu beachten, um die Chancen beider Geschlechter angemessen zu berücksichtigen.

• Über die restlichen freien Plätze wird im Losverfahren entschieden (2.8).

• Aufnahme
Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Er wird dabei von der Stufenleitung 5-7 beraten.