Bildungstarif

Seit dem 01.08.2018 ist die neue Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung in Kraft getreten, die nun unter § 15 die Neuregelung für den Bildungstarif beinhaltet. Der Bildungstarif wird Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 11-13 der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie allen Schülerinnen und Schülern, die an einer Beruflichen Schule eine schulische Ausbildung absolvieren, gewährt.

Die Neuregelung des Bildungstarifs hat dazu geführt, dass es viele Nachfragen von Eltern gegeben hat, ob die Wochenkarten bzw. Regeltarife auch erstattungsfähig sind. Bisher wurden ausschließlich Monatskarten gewährt.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat nunmehr entschieden, auch Wochenkarten bzw. Regeltarife für eine Erstattung zu berücksichtigen. Diese Entscheidung betrifft nur die Monate, die aufgrund von Ferien keine Schülermonatskarte erfordern. Aus diesem Anlass werden die bisher abgelehnten Wochenkarten bzw. Regeltarife (Einzelkarten) in den Ferienmonaten rückwirkend erstattet. Die Antragstellerinnen und Antragsteller, die für dieses Schuljahr 2018/2019 eine Zahlung gemäß Bildungstarif beantragt haben, wurden über diese Änderung entsprechend informiert.

Die aktuellen Informationen stehen auch auf der Homepage des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Verfügung.