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Betr. Windenergie

Bonn, den 17. November 1997
Telefon 02 28 /56 – 2428
oder 02 28 /56 0 (Vermittlung)

BUNDESKANZLERAMT

 

Aktenzeichen: 441 - K - 213 745/97/0001

An die Klasse 11 b der
Integrierten Gesamtschule Friedrichsort
Steenbarg 10

24159 Kiel

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


haben Sie vielen Dank für Ihren Brief vom 11. November 1997 an den Bundeskanzler zur aktuellen Diskussion über die Windkraft. Es ist dem Bundeskanzler angesichts seiner vielfältigen Verpflichtungen und der großen Zahl der täglich eintreffenden Briefe leider nicht möglich, Ihnen persönlich zu antworten. Er hat mich beauftragt, Ihnen zu schreiben.

Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zur Ressourcenschonung, zum Umwelt- und zum vorsorgenden Klimaschutz. Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien ist deshalb unverändert ein wichtiges politisches Ziel der Bundesregierung. Sie hat zur Förderung der erneuerbaren Energien eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen ergriffen, die ihre Wirkungen über die Bereiche Forschung, Entwicklung, Demonstration und Breitentest bis hin zur Markteinführung entfalten.

Ein besonderer Erfolg war dabei mit dem Stromeinspeisungsgesetz im Bereich der Windkraftnutzung verbunden: waren 1991 noch weniger als 100 MW elektrischer Leistung am Netz, so sind es jetzt bereits mehr als 1.700 MW. Deutschland verfügt damit heute bei Windkraftanlagen weltweit über die größte installierte Kapazität.

Infolge der technisch-wirtschaftlichen Entwicklung sind die Windkraftanlagen in den letzten Jahren leistungsfähiger und insgesamt preiswerter geworden.

Gleichzeitig hat der massive Ausbau insbesondere in der norddeutschen Küstenregion zu nicht unerheblichen und weiter anwachsenden Belastungen für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen und letztlich auch die Verbraucher geführt. Über die Höhe dieser Belastung gibt es - je nach Referenzpreis - sehr unterschiedliche Angaben.

Zugleich mehren sich im Zuge des Ausbaus der Windkraftnutzung auch die Widerstände gegen den Bau von Windkraftanlagen, wobei insbesondere die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, der Tourismuswirtschaft, der Gesundheit und der Lebensqualität sowie Naturschutzgesichtspunkte angeführt werden.

Der letztgenannte Themenkomplex kann m. E. nur in Kenntnis der jeweiligen örtlichen Situation beurteilt werden.

Vor diesem komplexen Hintergrund ist das parlamentarische Verfahren über die Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes zu sehen. Bestandteil dieses Verfahrens war auch eine Anhörung der Beteiligten im September 1997.

Der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages hat in der vergangenen Woche nach Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse des Deutschen Bundestages eine Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes auf der Basis des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Antrages gebilligt.

Die im § 3 des Stromeinspeisungsgesetzes verankerte Vergütungsregelung für Strom aus Windkraftanlagen bleibt danach unangetastet, während die Härteklausel des Gesetzes in dem vom Bundesrat auf Initiative der Landesregierung Schleswig-Holsteins vorgeschlagenen Sinne geändert werden soll. Abweichend von der Bundesrats-lnitiative verpflichtet der Antrag der Koalitionsfraktionen allerdings das Bundesministerium für Wirtschaft dazu, rechtzeitig bevor die Härteklausel erstmals in der Praxis greift, spätestens aber im Jahre 1999, einen Bericht über die möglichen Auswirkungen dieser Härteklausel vorzulegen, damit auf dieser Grundlage über einen anderen Ausgleichsmechanismus entschieden werden kann. Hintergrund dieser neuen Verpflichtung ist, daß die Koalitionsfraktionen den Ausbau der erneuerbaren Energien in den betroffenen Regionen nicht abrupt mit dem Erreichen des in der Härteklausel niedergelegten Tatbestands (sogenannter ,,2. Deckel") enden lassen wollen.

Darüber hinaus soll der Anwendungsbereich des Stromeinspeisungsgesetzes durch die

vollständige Einbeziehung der Biomasse erweitert werden.

Die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag werden voraussichtlich noch im November stattfinden.

Für Ihr Interesse an der Entwicklung der Windenergienutzung in Deutschland danke ich Ihnen. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich auch an das innerhalb der Bundesregierung für Energiepolitik federführende Bundesministerium für Wirtschaft wenden.

Für Ihre weiteren Arbeiten im Rahmen des Umwelterziehungsprojekts "Baltic Environmental Education Network" wünsche ich Ihnen alles Gute.

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

(Dr. Lochte)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

Bonn, den 17. November 1997
Telefon 02 28 /56 – 2428
oder 02 28 /56 0 (Vermittlung)

BUNDESKANZLERAMT

 

Aktenzeichen: 441 - K - 213 745/97/0001

An die Klasse 11 b der
Integrierten Gesamtschule Friedrichsort
Steenbarg 10

24159 Kiel

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


haben Sie vielen Dank für Ihren Brief vom 11. November 1997 an den Bundeskanzler zur aktuellen Diskussion über die Windkraft. Es ist dem Bundeskanzler angesichts seiner vielfältigen Verpflichtungen und der großen Zahl der täglich eintreffenden Briefe leider nicht möglich, Ihnen persönlich zu antworten. Er hat mich beauftragt, Ihnen zu schreiben.

Erneuerbare Energien leisten einen Beitrag zur Ressourcenschonung, zum Umwelt- und zum vorsorgenden Klimaschutz. Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien ist deshalb unverändert ein wichtiges politisches Ziel der Bundesregierung. Sie hat zur Förderung der erneuerbaren Energien eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen ergriffen, die ihre Wirkungen über die Bereiche Forschung, Entwicklung, Demonstration und Breitentest bis hin zur Markteinführung entfalten.

Ein besonderer Erfolg war dabei mit dem Stromeinspeisungsgesetz im Bereich der Windkraftnutzung verbunden: waren 1991 noch weniger als 100 MW elektrischer Leistung am Netz, so sind es jetzt bereits mehr als 1.700 MW. Deutschland verfügt damit heute bei Windkraftanlagen weltweit über die größte installierte Kapazität.

Infolge der technisch-wirtschaftlichen Entwicklung sind die Windkraftanlagen in den letzten Jahren leistungsfähiger und insgesamt preiswerter geworden.

Gleichzeitig hat der massive Ausbau insbesondere in der norddeutschen Küstenregion zu nicht unerheblichen und weiter anwachsenden Belastungen für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen und letztlich auch die Verbraucher geführt. Über die Höhe dieser Belastung gibt es - je nach Referenzpreis - sehr unterschiedliche Angaben.

Zugleich mehren sich im Zuge des Ausbaus der Windkraftnutzung auch die Widerstände gegen den Bau von Windkraftanlagen, wobei insbesondere die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, der Tourismuswirtschaft, der Gesundheit und der Lebensqualität sowie Naturschutzgesichtspunkte angeführt werden.

Der letztgenannte Themenkomplex kann m. E. nur in Kenntnis der jeweiligen örtlichen Situation beurteilt werden.

Vor diesem komplexen Hintergrund ist das parlamentarische Verfahren über die Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes zu sehen. Bestandteil dieses Verfahrens war auch eine Anhörung der Beteiligten im September 1997.

Der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages hat in der vergangenen Woche nach Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse des Deutschen Bundestages eine Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes auf der Basis des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Antrages gebilligt.

Die im § 3 des Stromeinspeisungsgesetzes verankerte Vergütungsregelung für Strom aus Windkraftanlagen bleibt danach unangetastet, während die Härteklausel des Gesetzes in dem vom Bundesrat auf Initiative der Landesregierung Schleswig-Holsteins vorgeschlagenen Sinne geändert werden soll. Abweichend von der Bundesrats-lnitiative verpflichtet der Antrag der Koalitionsfraktionen allerdings das Bundesministerium für Wirtschaft dazu, rechtzeitig bevor die Härteklausel erstmals in der Praxis greift, spätestens aber im Jahre 1999, einen Bericht über die möglichen Auswirkungen dieser Härteklausel vorzulegen, damit auf dieser Grundlage über einen anderen Ausgleichsmechanismus entschieden werden kann. Hintergrund dieser neuen Verpflichtung ist, daß die Koalitionsfraktionen den Ausbau der erneuerbaren Energien in den betroffenen Regionen nicht abrupt mit dem Erreichen des in der Härteklausel niedergelegten Tatbestands (sogenannter ,,2. Deckel") enden lassen wollen.

Darüber hinaus soll der Anwendungsbereich des Stromeinspeisungsgesetzes durch die

vollständige Einbeziehung der Biomasse erweitert werden.

Die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag werden voraussichtlich noch im November stattfinden.

Für Ihr Interesse an der Entwicklung der Windenergienutzung in Deutschland danke ich Ihnen. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich auch an das innerhalb der Bundesregierung für Energiepolitik federführende Bundesministerium für Wirtschaft wenden.

Für Ihre weiteren Arbeiten im Rahmen des Umwelterziehungsprojekts "Baltic Environmental Education Network" wünsche ich Ihnen alles Gute.

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

(Dr. Lochte)

 

 
   

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