LRS-Förderung

In Zusammenarbeit mit dem Verein LRS-Training e.V. bieten wir seit vielen Jahren eine gezielte Förderung von Kindern mit Lese-Rechtschreibschwäche an. Eingebettet in den normalen Unterrichtstag der Schülerinnen und Schüler finden die LRS-Stunden für die verschiedenen Gruppen an jeweils einem Tag der Woche in der Schule während der AG-Zeit statt, sodass die Kinder keinen zusätzlichen Termin am Nachmittag und keine eventuellen Fahrtwege auf sich nehmen müssen. Unterrichtet werden die Schüler von Mitarbeitern des Vereins LRS-Training e.V. Der Unterricht findet in Kleingruppen mit 3-5 Kindern statt, wobei bei der Bildung der Gruppen sowohl der individuelle Leistungsstand als auch die Stundenpläne Berücksichtigung finden.
Gefördert werden sowohl Kinder, deren Lese-Rechtschreibschwäche förmlich anerkannt wurde, als auch solche, bei denen ohne förmliche Anerkennung eine gezielte Unterstützung über den regulären Deutsch-Unterricht hinaus sinnvoll erscheint. Genaue Informationen und Anmelde-Anträge erhalten interessierte Eltern jeweils auf dem ersten Elternabend der kommenden 5. Klassen kurz vor Beginn der Sommerferien. Die Anmeldung ist jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Weitere Informationen über den Verein, die Inhalte und Methoden der Förderung sowie zu den Kosten erhalten Sie direkt beim Verein LRS-Training e.V.


Nachteilsausgleich in der Oberstufe
Alle Schülerinnen und Schüler, bei denen in der Sekundarstufe I förmlich eine LRS festgestellt wurde, erhalten automatisch einen Nachteilsausgleich in der Regel in Form einer Verlängerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten und Klausuren. (Individuelle Ausgleichsmaßnahmen sind möglich. Bei einer Klausur von 300 Minuten ( z. B. bei Abiturprüfungen ) beträgt die Verlängerungszeit 30 Minuten.

Bei kürzeren Klausuren wird sinngemäß verfahren. Im Allgemeinen wird hier die Zeitverlängerung durch die Pausenregelung erreicht. Zu beachten ist, dass die Leistungen im Lesen und Schreiben nach wie vor mangelhaft sind. Darüberhinaus kann ein Antrag auf Notenschutz gestellt werden. Die Einzelheiten können den folgenden Formularen entnommen werden. Anträge werden Bestandteil der Schülerinnenakte bzw. der Schülerakte.

LRS-Erlass

Antragsformular für den Notenschutz

Bundesverband für Legasthenie & Dyskalkulie e.V. (Website)

LRS-Training e.V.

Ansprechpartnerin und LRS-Beauftragte der Schule: Hannah Mey (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)