Anmeldungen

Liebe Eltern,

sollten Sie sich für die IGF als neue Schule für Ihr Kind entschieden haben, laden Sie sich gern den entsprechenden Anmeldeantrag sowie die Datenschutzerklärung und Einwilligung für die Iserv-Nutzung herunter, füllen diese aus und bringen diese mit den aktuellen Unterlagen (letztes Zeugnis, in der Regel Anmeldeschein der Grundschule, ggf. LRS-Bescheinigung) bei uns im Sekretariat vorbei.

Am Montag, den 16. Februar 2026 ab 18 Uhr findet unser Infoabend für die Viertklässler/innen und ihre Eltern statt. Der Zeitraum für die Anmeldung der Viertklässler zum Übergang in die weiterführende Schule Ende Februar/ Anfang März 2026. (Montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags bis 12:30 Uhr – Posteinwurf jederzeit)

Anmeldeantrag 5. Jahrgang

Anmeldeantrag ab Jahrgang 6

Datenschutzerklärung und Einwilligung in die Iserv-Nutzung

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Ansprechpartner für die Klassen 5-7
:    Christian Meyer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
offene Telefonsprechstunde: immer mittwochs 12.30 – 13.00 Uhr (Tel: 0431-3990 2313).

Ansprechpartner für die Klassen 8-10:  Olaf Heinisch (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Ansprechpartner für die Oberstufe:       Dr. Lars Willert (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Informationen zur Oberstufe finden Sie auch finden Sie hier.
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Einen ersten Eindruck verschaffen diese kurzen Filme über unsere Schule.

Die Vorzüge unserer Schule noch einmal übersichtlich zusammengefasst in diesem Flyer.

Einen vertieften Einblick in unsere pädagogische Arbeit und warum die IGF genau die richtige Schule sein könnte, erhalten Sie in dieser Präsentation.



Aufnahmekriterien der Gemeinschaftsschule Friedrichsort                                                                                                                    

Die Schulkonferenz hat folgende Kriterien für die Schüleraufnahme an der Gemeinschaftsschule Friedrichsort am 15.12.2025 (18:00-18:53 Uhr) beschlossen (Grundlage ist der Erlass zur Festlegung der Aufnahmemöglichkeiten an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie Empfehlungen zur Bestimmung der zuständigen Schule und der Aufnahmemerkmale vom 21. Nov. 2011 zuletzt geändert am 15. Jan. 2015):

1.) Aufgenommen werden alle Kinder, für die nach den Koordinierungsgesprächen gemäß § 5, 7 der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung die Gemeinschaftsschule Friedrichsort mit Oberstufe Friedrichsort der beste Förderort ist.

2.) Ohne Überprüfung der folgenden Kriterien werden Härtefälle berücksichtigt. Diese sind bereits mit dem Aufnahmeantrag durch die Eltern der Schule darzulegen (Aufnahmeerlass Nr. 1.3 bzw. 2.2).

3.) Zehn Prozent der Kinder ist die Aufnahme aufgrund einer besonderen Begabung im sportlichen Bereich im Rahmen des Förderangebots in der Kooperation mit dem THW Kiel, der KSV Holstein, dem Olympiastützpunkt Schilksee oder einem anderen sportlichen Kooperationspartner, mit dem die Schule einen Kooperationsvertrag geschlossen hat, vorbehalten. Hierzu ist eine schriftliche Empfehlung mit dem Aufnahmeantrag einzureichen (Aufnahmeerlass Nr. 2.3).

4.) Gemäß § 6 Abs. 5 der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen werden Schülerinnen und Schüler aller Leistungsstärken angemessen berücksichtigt. Für eine besondere Stärke im Bereich "Überfachliche Kompetenzen" werden 20% der Aufnahmekapazität reserviert. Ermittelt werden diese Stärken auf der Basis der vorgelegten Grundschulzeugnisse. Diese enthalten Beschlüsse der Klassenkonferenz zum allgemeinen Lernverhalten und Sozialverhalten. Die Darstellung der Kriterien kann verbal, in Form von Tabellen oder als Raster „Überfachliche Kompetenzen“ (Erlass Zeugnisse in der Grundschule und Schulübergangsempfehlung 29.11.2018 (Anlage 4)) erfolgen. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, werden alle Angaben zu dem Raster der Überfachlichen Kompetenzen (Anlage 4) in Analogie gesetzt.

5.) Geschwisterkinder werden aus sozialen Gründen aufgenommen. Ein Geschwisterkind oder ein Kind aus demselben Haushalt ist in dem Schuljahr, für das die Aufnahme beantragt worden ist, noch Schülerin oder Schüler an der Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Friedrichsort.

6.) Gibt es nach Durchführung der Punkte 1-5 des Aufnahmeverfahrens noch mehr Bewerberinnen und Bewerber als freie Plätze, werden die verbleibenden freien Plätze im sechsten Schritt des Aufnahmeverfahrens im Losverfahren vergeben. Mehrlinge werden dabei auf einem Los notiert. Wird dieses Los gezogen, werden somit alle Bewerberinnen und Bewerber auf diesem Los aufgenommen. Dadurch erhöht sich nicht die Gesamtzahl der aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber.

7.) Ergeben sich während des Aufnahmeverfahrens Gleichrangigkeiten, entscheidet das Los. Mehrlinge werden dabei auf einem Los notiert. Wird dieses Los gezogen, werden somit alle Bewerberinnen und Bewerber auf diesem Los aufgenommen. Dadurch erhöht sich nicht die Gesamtzahl der aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber.